Zum Inhalt springen

Fragen und Antworten
zum DigiSucht Projekt

Herzlich Willkommen!

Das DigiSucht Projekt widmet sich dem Aufbau einer träger- und länderübergreifenden Plattform für die digitale Suchtberatung sowie der Bearbeitung struktureller, fachlicher und organisatorischer Fragen in diesem Kontext. Das Projekt ist im Sommer 2020 aus der Initiative mehrerer Landesstellen für Suchtfragen entstanden.

Gefördert wurde das DigiSucht Projekt vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Seit Beginn 2024 fördern die 13 beteiligten Bundesländer anteilig den Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform. Verantwortlich für die Umsetzung ist die delphi Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH.

Auf dieser Webseite finden Sie Informationen zum DigiSucht Projekt. Wenn Sie möchten, halten wir Sie mit unserem Newsletter auf dem Laufenden. Weitere Informationen finden Sie zudem auf der DigiSucht Landingpage.

seit Januar 2024

Transfer in Länderförderung

Seit Beginn 2024 werden Betrieb und Weiterentwicklung der DigiSucht Plattform anteilig durch die 13 beteiligten Bundesländer gefördert. Ziel ist der Anschluss weiterer Beratungsstellen, die strukturelle und technische Weiterentwicklung und Optimierung sowie die Verbesserung der Sichtbarkeit und Auffindbarkeit von DigiSucht für Ratsuchende.

seit Januar 2023

Anbindung weiterer Suchtberatungsstellen

Seit Januar 2023 werden von den ersten Landeskoordinierungsstellen weitere Suchtberater:innen in der Nutzung der DigiSucht Plattform geschult. Neben Präsenzschulungen werden auch hybride, sowie rein digitale Schulungen umgesetzt.

Oktober 2022

Beginn des Modellbetriebs

Im September 2022 wurden über 80 Suchtberaterinnen und Suchtberater aus mehr als 40 Beratungsstellen und 13 Bundesländern geschult. Im Oktober 2022 startet der Modellbetrieb der DigiSucht Plattform.

seit August 2021

DigiSucht Implementierung

Im Rahmen einer Projektverlängerung fördert das BMG den Aufbau einer eigenständigen digitalen Suchtberatungsplattform. Weitere Informationen…

seit Januar 2021

DigiSucht / OZG Kooperation

Vor dem Hintergrund des Onlinezugangsgesetzes (OZG) unterstützt das DigiSucht Projekt die Entwicklung der “Sozialplattform” unter der Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW). Informationen zur OZG Kooperation…

August 2020
bis Dezember 2020

DigiSucht Konzept

Gemeinsam mit Fachkräften aus der Suchthilfe wird ein Konzept für eine trägerübergreifende Suchtberatungsplattform erarbeitet. Zum DigiSucht Konzept…

Informationen zum DigiSucht Projekt

1. Was ist das DigiSucht Projekt?

Das DigiSucht Projekt zur digitalen Suchtberatung ist im Sommer 2020 aus der Initiative mehrerer Landesstellen entstanden, die den Aufbau einer träger- und länderübergreifenden Plattform für die digitale Suchtberatung fördern wollten. Das DigiSucht Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Zuwendungsempfängerin und für die Projektsteuerung verantwortlich ist die delphi Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH.

In einer ersten Phase wurde gemeinsam mit Stakeholdern aus der Suchthilfe die Konzeption einer trägerübergreifenden digitalen Beratungsplattform für die kommunale Suchtberatung erarbeitet (DigiSucht Konzept). Kurz vor Fertigstellung der Konzeption Ende 2020 wurde bekannt, dass im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG), neben etwa 575 weiteren Leistungen, auch der Zugang zur Suchtberatung digitalisiert werden soll. Auf einem bundesweit und trägerübergreifend nutzbaren digitalen Themenportal für Sozialleistungen („Sozialplattform“) sollen auch erste Funktionalitäten für die digitale Suchtberatung enthalten wird. Im Zuge des OZG-Vorhabens zum Aufbau einer Sozialplattform begleitet das DigiSucht Projekt seit Januar 2021 die Entwicklung und Implementierung der digitalen Suchtberatung, stellt die fachliche Einbindung der Suchthilfe sicher und arbeitet Elemente der im DigiSucht Konzept beschriebenen digitalen Suchtberatung weiter aus.

Um Funktionalitäten einer digitalen Suchtberatung umzusetzen, die nicht zum Spektrum der Sozialplattform gehören (insb. Voraussetzungen für ein Qualitätsmanagement, digitale Tools/Übungen, Möglichkeiten zum Blended-counselling) hat das BMG im August 2021 die Verlängerung des DigiSucht Projektes und den Aufbau einer eigenständigen Suchtberatungsplattform bewilligt. Ab dem 1. Quartal 2022 soll mit der Implementierung des DigiSucht Konzeptes begonnen werden.

Als zentrales Organ des Projektes dient die AG DigiSucht, in der sich Vertreterinnen und Vertreter der im Projekt eingebundenen Landes- und Fachstellen, Landesministerien und Verbände im Plenum austauschen.

2. Wer ist in das DigiSucht Projekt eingebunden?

An der Erstellung des DigiSucht Konzepts, das als Grundlage für den Aufbau der DigiSucht Plattform dienen soll, waren Landesstellen für Suchtfragen, zuständige Landesministerien, Suchthilfeträger sowie Beraterinnen und Berater aus Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachen und Hessen beteiligt.

Seit Ende 2020 wurden sukzessive weitere Landes- bzw. Fachstellen, Landesministerien sowie die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) in die entsprechende Arbeitsgruppe des Projektes (AG DigiSucht) eingebunden. Über die AG DigiSucht werden die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesstellen (BAGLS) sowie die AG Suchthilfe der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden über Projektfortschritte informiert.

Darüber hinaus sind Pilotberatungsstellen an der Entwicklung der technischen Lösung als Fachexpertinnen und -experten beteiligt und binden bei Bedarf auch Klientinnen und Klienten in die Erprobung von Prototypen ein. Im Rahmen des DigiSucht Projektes werden sie überdies in die Bearbeitung fachlicher und organisatorischer Fragestellungen eingebunden. Pilotberatungsstellen wurden im Frühjahr 2021 kurzfristig über das DigiSucht Projekt sowie über die DHS rekrutiert. Insgesamt sind 13 Pilotberatungsstellen aus 10 Bundesländern beteiligt.

Für den Bereich Qualitätsmanagement, insbesondere die Dokumentation digitaler Suchtberatung, wurde ein Austausch mit der AG Deutsche Suchthilfestatistik (AG DSHS) bzw. dem IFT München initiiert.

Um landesspezifische Expertise einzubinden und Anlaufstellen in den einzelnen Ländern zu schaffen, wurden die zuständigen Landesministerien gebeten, in jedem Bundesland eine Koordinierungsstelle zu benennen. Die Koordinierungsstellen sollen die Entwicklung und Umsetzung der digitalen Suchtberatung auf Landesebene unterstützten. Aktuell sind in folgenden Bundesländern Koordinierungsstellen für die digitale Suchtberatung offiziell benannt:

  • Baden-Württemberg (Landesstelle für Suchtfragen der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V.)

  • Bayern (Bayerisches Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) sowie Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS))

  • Berlin (Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung)

  • Brandenburg (Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V.)

  • Bremen (Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Abteilung Gesundheit – Referat 46 Psychiatrie und Sucht / OKZ 46-3)

  • Hamburg (Freie und Hansestadt Hamburg Sozialbehörde – Amt für Gesundheit)

  • Hessen (Hessische Landesstelle für Suchtfragen)

  • Mecklenburg-Vorpommern (Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen MV)

  • Niedersachsen (Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen)

  • Nordrhein-Westfalen (Suchtkooperation NRW)

  • Rheinland-Pfalz (Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz sowie Landesstelle für Suchtfragen Rheinland-Pfalz)

  • Sachsen (Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V.)

  • Sachsen-Anhalt (Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt)

  • Thüringen (Thüringer Landesstelle für Suchtfragen e. V.)

3. Was soll im Rahmen des DigiSucht Projektes erreicht werden?


Das DigiSucht Projekt soll kommunalen Suchtberatungsstellen die Umsetzung digitaler Suchtberatung ermöglichen. Mit einem länder- und trägerübergreifenden Ansatz, dem Aufbau entsprechender organisatorischer Strukturen, der systematischen Integration eines Qualitätsmanagements, der Bereitstellung digitaler Tools zur strukturierten Unterstützung von Verhaltensänderungen sowie Möglichkeiten für Blended-counselling, soll das bislang existierende Angebot der digitalen Suchtberatung via Mail und Chat substantiell erweitert werden.

Für Ratsuchende wird mit der Plattform eine zentrale und niedrigschwellige Anlaufstelle geschaffen, über die sie qualitätsgesicherte Beratung von kommunalen bzw. kommunal beauftragten Suchtberatungsstellen in Anspruch nehmen können.

Zentrale Anforderungen, die bei der Entwicklung der DigiSucht Plattform berücksichtigt werden sollen, sind im Dokument “Mindestanforderungen für die Umsetzung einer bundesweiten, trägerübergreifenden digitalen Suchtberatung” festgehalten.

Weitere Informationen zur avisierten Suchtberatungsplattform finden sich im DigiSucht Konzept.

4. Wie sieht die zeitliche Planung im DigiSucht Projekt aus?

Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurde im April 2022 ein IT-Dienstleister für die technische Umsetzung gefunden und beauftragt werden. Im Mai 2022 wurde mit der technischen Implementation der Plattform gestartet. Parallel wurden weitere inhaltliche, organisatorische und strukturelle Fragen in den jeweiligen Arbeitsgruppen des DigiSucht Projektes bearbeitet.

Anfang des 4. Quartal 2022 hat die Plattform den Modellberieb aufgenommen. Dazu wurden erste Beraterinnen und Berater von Pilot- und Mmodellberatungsstellen technisch/fachlich geschult. Der Betrieb wurde anschließend über die Landeskoordinierungsstellen sukzessive auf interessierte Beratungsstellen ausgeweitet und das Angebot an die Zielgruppen kommuniziert. Im Laufe des Jahres 2023 konnte zudem ein wichtiger Schritt hinsichtlich eines nachhaltigen Betriebs der Plattform sichergestellt werden: Der Betrieb der Plattform und die bundesweite Koordination des Projekts werden seit 2024 anteilig von den beteiligten Bundesländern finanziert.

5. Wer ist für die digitale Beratung der Klient*innen zuständig?

Die digitale Beratung der Klientinnen und Klienten erfolgt durch Suchtberaterinnen und -berater der kommunalen bzw. der kommunal beauftragten Suchtberatungsstellen. Vor der Nutzung der digitalen Suchtberatung ist für Fachkräfte eine fachliche und technische Einführung vorgesehen.

Für die Zuordnung der Klientinnen und Klienten zu den kommunalen Beratungsstellen werden Faktoren wie die Postleitzahl, das Thema der Anfrage, das Alter oder auch das Geschlecht der Anfragenden berücksichtigt werden. Diese für die Zuordnung benötigten Angaben werden im Rahmen der initialen Registrierung der Ratsuchenden auf der Plattform abgefragt.

Die Beratung erfolgt seitens der Beratungsstellen über den Webbrowser (Empfohlen: Chrome, MS Edge) eines internetfähigen Endgeräts (bspw. PC, Laptop, Mac). Eine spezielle IT-Ausstattung wird nicht benötigt. Für die Durchführung von Videocalls wird jedoch die Nutzung eines Headsets empfohlen.

6. Was bedeutet das DigiSucht Projekt für existierende Angebote der Suchtberatung?

Die persönliche Beratung vor Ort ist und bleibt der fachliche Standard der kommunalen Suchtberatung. Digitale Angebote können die Suchtberatung vor Ort jedoch ergänzen oder unterstützen, schaffen neue Zugangswege und können neue Zielgruppen erreichen. Im Rahmen der Entwicklung und des Modellbetriebs sollen zunächst Pilotberatungsstellen die digitale Beratung über die DigiSucht Plattform erproben. Mittelfristig soll jede interessierte Suchtberatungsstelle die Möglichkeit erhalten, die DigiSucht Plattform zu nutzen. Zugang zur DigiSucht Plattform erhalten interessierte Beratungsstellen über die von den zuständigen Landesministerien ernannten Landeskoordinierungsstellen. Vor dem Einstieg in die Nutzung der digitalen Plattform sind Schulungen der beteiligten Beraterinnen und Berater, sowohl hinsichtlich technischer als auch fachlicher Aspekte vorgesehen.

Bereits implementierte digitale Angebote der Suchtberatung können von den Suchtberatungsstellen bzw. den Suchthilfeträgern selbstverständlich auch weiterhin vorgehalten werden. Sowohl im Rahmen der Entwicklung der OZG-Sozialplattform als auch im Zuge der Entwicklung der DigiSucht Plattform wird die Einbindung existierender digitaler Angebote geprüft. Ob diese Einbindung über technische Schnittstellen realisiert werden kann oder anderweitig erfolgt, kann aktuell noch nicht abgesehen werden. Auch die Integration von Schnittstellen zu vorhandener Dokumentationssoftware zur Dokumentation der digital durchgeführten Suchtberatung soll im Zuge der Entwicklung geprüft werden.

7. Wo erhalte ich weitere Informationen zum DigiSucht Projekt?

Die avisierte Ausgestaltung einer trägerübergreifenden digitalen Beratungsplattform für die kommunale Suchtberatung ist im DigiSucht Konzept ausführlich beschrieben. Zentrale Bestandteile des DigiSucht Konzeptes sind in einem Foliensatz zusammengefasst: DigiSucht_PPT

Anforderungen an die digitale Suchtberatungsplattform finden sich in den “Mindestanforderungen für die Umsetzung einer bundesweiten, trägerübergreifenden digitalen Suchtberatung

Ergebnisse des vom BMG geförderten Projektes finden sich im DigiSucht Sachbericht (2024)

Falls Sie weitere Fragen haben, die bisher nicht beantwortet werden, schicken Sie uns gerne eine E-Mail an digisucht@delphi.de

Über aktuelle Entwicklungen aus dem DigiSucht Projekt informieren wir auch in unserem Newsletter.

Informationen zur DigiSucht / OZG Kooperation

1. Was ist das Onlinezugangsgesetz (OZG)?

Bis Ende 2022 sollen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland alle wesentlichen Behördengänge und kommunale Angebote auch online erledigen können. So will es das 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz (OZG). Der Bund koordiniert diesen Kraftakt und unterstützt die Länder und Kommunen in vielfältiger Form. Nach dem Motto „Einer für Alle“ digitalisiert ein Land ein bestimmtes Themenfeld oder bestimmte Leistungen und stellt diese später allen anderen Ländern und Kommunen zur Nachnutzung zur Verfügung.

2. Warum ist die Suchtberatung eine Leistung im OZG?

Bei drohender und bestehender Suchtproblematik bieten die Kommunen jungen Menschen und Erwachsenen Suchtberatung an. Dies entspricht dem Prinzip der Daseinsfürsorge. Der Gesetzgeber hat sich mit dem Onlinezugangsgesetz verpflichtet, den Onlinezugang für alle Verwaltungsleistungen zu schaffen, auch für solche, die unter die Daseinsfürsorge fallen.

Die Kommunen beauftragen in der Praxis oft dritte Leistungserbringer mit der Vorhaltung von Suchtpräventions- und -hilfeangeboten. Circa 90 % der Suchtberatungsstellen liegen in der Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege oder anderer gemeinnütziger Träger. Für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes übersetzt sich dies in eine zweifache Einbindung – einerseits der Kommunen, andererseits der Beratungsstellen.

3. Wer ist für die Umsetzung der digitalen Suchtberatung im Rahmen des OZG zuständig?

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz wird übergreifend durch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) in Kooperation mit den Ländern koordiniert. In insgesamt 14 Themenfeldern sammeln sich ca. 575 Verwaltungsleistungen, die online verfügbar gemacht werden sollen. Federführend im Themenfeld Arbeit und Ruhestand, welches neben der Suchtberatung auch Leistungen, wie das Arbeitslosengeld II, Bildung und Teilhabe, die Schuldnerberatung, das Wohngeld und viele andere umfasst, sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie – für föderale Leistungen – das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW). Als Federführer des Themenfelds steuern sie u. a. die fachliche sowie technische Umsetzung des Onlinezugangs der Suchtberatung.
Begleitet wird das Vorhaben zudem durch weitere interne und externe Dienstleister, u. a. d-NRW AöR oder Deloitte. Welche Dienstleister für die technische Umsetzung der Onlineberatung sowie die Bereitstellung der hierfür benötigten Server beauftragt wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschließend definiert und wird im weiteren Projektverlauf final entschieden.

4. In welchem Zusammenhang stehen das OZG-Vorhaben und das DigiSucht Projekt?

Zwischen MAGS NRW und Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wurde Ende 2020 vereinbart, bei der Entwicklung und Implementierung der OZG-Leistung “Suchtberatung” die fachliche Einbindung der Suchthilfe sicherzustellen. Über die Kooperation von MAGS NRW und dem DigiSucht Projekt sollte dies gewährleistet werden. Im Zuge der Kooperation mit dem MAGS NRW wurden vom DigiSucht Projekt u. a. Pilotberatungsstellen akquiriert, Mindestanforderungen formuliert, erste Klick-Prototypen mit Klientinnen und Klienten getestet und zu spezifischen Fragestellungen die Expertise von Fachkräften aus der Suchthilfe eingeholt.

Im Rahmen der eigenständigen DigiSucht Plattform werden vorrangig spezifische Funktionalitäten für die digitale Suchtberatung bereit gestellt, die auf der Sozialplattform nicht realisiert werden konnten (bspw. Voraussetzungen für ein Qualitätsmanagement, digitale Tools/Übungen, Möglichkeiten zum Blended-counselling).

5. Was ist die Sozialplattform und wie ist sie erreichbar?

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wird ein bundesweit und trägerübergreifend nutzbares Themenportal für Sozialleistungen („Sozialplattform“) aufgeebaut, welches auch erste Funktionalitäten für die digitale Suchtberatung enthalten wird.

Die Sozialplattform soll Ratsuchenden helfen, Unterstützung zu finden – online oder vor Ort. Dort sollen Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Informationen erhalten, Ansprechpartner finden, Kontakt aufnehmen und bei Bedarf Anträge stellen können. Das Projekt befand sich bis April 2021 in einer technischen Vorstudie. Im Mai 2021 wurde mit den Vorbereitungen zur Umsetzung des Projektes begonnen. Seit März 2022 ist die Sozialplattform mit ersten Leistungen online und wird sukzessive weiter ausgebaut: https://sozialplattform.de/

6. Wo erhalte ich weitere Informationen zur Sozialplattform?

Fragen zur Sozialplattform richten Sie bitte an kontakt@sozialplattform.info

Die Sozialplattform ist verfügbar unter: https://sozialplattform.de/

Weitergehende Informationen zum Onlinezugangsgesetz erhalten Sie unter https://www.onlinezugangsgesetz.de

Den Gesetzestext des Onlinezugangsgesetzes finden Sie hier.

Stand der Informationen: 10/2024

Haben Sie weitere Fragen, die bisher nicht in den FAQs beantwortet werden?

Video: Informationen zur digitalen Suchtberatung

Anfang Mai 2021 haben wir im Rahmen einer öffentlichen, digitalen Veranstaltung über das OZG-Vorhaben zur Sozialplattform, die digitale Suchtberatung und die Arbeit des DigiSucht Projektes informiert. Die Aufzeichnung der Veranstaltung sowie die Folien der Vorträge sind hier verlinkt.

Onlinezugangsgesetz

Informationen und Hintergründe zum Onlinezugangsgesetz (OZG) finden Sie auf den Webseiten des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI).

DigiSucht Konzept

Die im Rahmen des DigiSucht Projektes erarbeitete “Konzeption einer trägerübergreifenden digitalen Beratungsplattform für die kommunale Suchtberatung” können Sie hier herunterladen:

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand.

Kontakt

DigiSucht c/o
delphi Gesellschaft für Forschung, Beratung
und Projektentwicklung mbH

Adresse

delphi GmbH
Kaiserdamm 8
14057 Berlin

Telefon

030 / 3940 9782

Die Entwicklung und Erprobung der DigiSucht-Plattform wurde bis Ende 2023 mit Mitteln des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gefördert. Der Betrieb der Plattform und die bundesweite Koordination des Projekts werden seit 2024 anteilig von den beteiligten Bundesländern finanziert.